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Überweisung

Empfänger: Alternative für Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt
Konto: 641 0404 40
BLZ: 8105 3272
IBAN: DE43 8105 3272 0641 0404 40
BIC: NOLADE21MDG
Bank: Stadtsparkasse Magdeburg

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Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden ab 2026 verdoppelt!

Ab dem Steuerjahr 2026 gelten neue Beträge für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an Parteien:

Ehepaare können jetzt bis zu 6.600 Euro für Spenden an pol. Parteien bei der Steuererklärung für den Direktabzug (§ 34g EStG) geltend machen: Sie bekommen also bis zu 3.300 Euro Steuern erlassen! (3.300/1.650 Euro für Ledige)

Darüberhinausgehende Beträge können für Ehepaare bis zu weiteren 6.600 Euro (3.300 für Ledige) als Sonderausgaben (§ 10b EStG) abgesetzt werden, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Damit sind ab 2026 insgesamt 13.200 € für Paare bzw. 6.600 € pro Jahr für Ledige steuerbegünstigt!

Für Spenden bis 300 Euro ist keine Zuwendungsbestätigung nötig, ein vereinfachter Nachweis, etwa ein Überweisungsbeleg, genügt.