Kundgebung am 29.04. um 18:30 Uhr auf dem Domplatz in Magdeburg:

Seit Wochen wird das Leben in Deutschland durch die aktionistischen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen geprägt. In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist eine in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nicht gekannte Einschränkung der Freiheitsrechte installiert worden.

Die Handlungen der Regierungen sind von Intransparenz und Panik geleitet und stützen sich in weiten Teilen auf eine einseitige und dadurch äußerst fragwürdige Expertenhörigkeit. Viele Bürger lernen den Staat in diesen Tagen zum ersten Mal in ihrem Leben als zunehmend repressives System kennen, welches die individuelle Entfaltung bis in höchstpersönliche Bereiche hinein reguliert.

Der sogenannte „Shutdown“ hat fatale Auswirkungen auf unsere Wirtschaft. Betriebe müssen schließen, Jobs fallen weg, die Arbeitslosigkeit wird dramatisch steigen und unternehmerische Lebensleistungen werden zerstört!
In den Massenmedien wird systematisch ein stark geframtes Szenario skizziert. Vom Mainstream abweichende Meinungen werden im Kampf um die Deutungshoheit mit einer bisher kaum gekannten Aggressivität bekämpft.

Die Kanzlerin diskreditiert den sinnvollen und absolut verständlichen Wunsch nach einer Diskussion über die Wiederherstellung der Freiheitsrechte in antidemokratischer Manier als „Öffnungsdiskussionsorgien“.
Vor kurzem wurde die Einführung einer Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften beschlossen. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat sich in diesem Bereich als besonders streng hervorgetan und ordnet bereits für 2-Jährige eine Maskenpflicht an.

Wir laden Sie herzlich ein, am 29.04 um 18:30 Uhr auf dem Domplatz in Magdeburg mit uns gemeinsam ein Zeichen für die Rücknahme der Freiheitsbeschränkungen, eine angebrachte Rücksichtnahme auf Risikogruppen & das Wiederhochfahren der Wirtschaft zu setzen.
Lassen Sie uns dafür kämpfen, dass der Ausnahmezustand nicht zur Normalität wird!

+++Auflagen zur Kenntnis+++

1. Zwischen den Versammlungsteilnehmern ist ständig ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das gilt insbesondere beim Auf- und Abbau sowie dem Einsatz der Kundgebungsmittel.

2. Alle Versammlungsteilnehmer sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens folgende Angaben enthalten muss:

 Vorname,
 Familiennamen,
 vollständige Anschrift und
 Telefonnummer.

Die Anwesenheitsliste ist vom Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach dem Ende der Versammlung aufzubewahren und dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Magdeburg auf Verlangen vollständig auszuhändigen.

3. Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind von der Versammlung auszuschließen.

4. Jeder Teilnehmer ist vor Versammlungsbeginn zu befragen, ob er innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt ist oder ob er in Kontakt zu Rückkehren stand oder Kontakt zu infizierten Personen hatte.

Personen, die eine der Fragen mit ja beantworten, sind ebenfalls auszuschließen.

5. Der Veranstalter hat alle Teilnehmer in geeigneter Weise über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Niesetikette zu informieren und auf eine aktive Umsetzung hinzuwirken.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und bringen sie noch jemanden mit.
Ihre AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt