In ganz Sachsen-Anhalt werden noch bis zum 01. Juni 2018 ehrenamtliche Richter für die Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte gesucht. Die nächste Periode der Schöffen geht von 2019 bis 2024. Dabei kann man sich selbst bei seiner Heimatgemeinde oder aber bei den Landkreisen (Jugendschöffen) bewerben. Voraussetzungen sind die Einhaltung der Altersgrenze (25-69) und dass man keine Vorstrafen oder Schulden hat. Eine juristische Ausbildung ist nicht nötig, vielmehr zählen Lebenserfahrung und eine gewisse Schlichtungskompetenz.

„Als Schöffe ist man gleichberechtigt mit den hauptamtlichen Richtern und wirkt aktiv an der Urteilsfindung mit. Das ist nicht nur sehr interessant, sondern schafft auch einen Wert für die Gesellschaft“, erklärt AfD-Landesvorstandsmitglied Arno Bausemer, der selbst seit 10 Jahren als ehrenamtlicher Richter tätig ist. Dabei hat der 35jährige sowohl als Jugendschöffe am Amtsgericht Stendal als auch am Verwaltungsgericht Magdeburg Erfahrung sammeln können. „Gerade in der Zeit in Stendal hat man es doch mit sehr krassen Fällen zu tun gehabt. Dabei ist mir der 18jährige in Erinnerung geblieben, der über das Internet Kameras verkauft, dann aber nur Fliesen in die Kartons gepackt hat“, erinnert sich Bausemer. Hier hat der Schönhauser dann auch einen aktiven Einfluss auf das Urteil genommen. „Der Hauptrichter hatte bei seinem Strafmaß übersehen, dass der Angeklagte noch kurz der Verhandlung einen weiteren betrügerischen Verkauf getätigt hatte. Auf meinen Hinweis hin wurde dann das Urteil verschärft und die Zahl der Sozialstunden deutlich erhöht“, erklärt Bausemer. Generell gehe es aber im Jugendstrafrecht nicht um drakonische Strafen, sondern um den pädagogischen Effekt. Im Wiederholungsfall müsse man aber auch hier die Zügel enger ziehen. „Als ein bereits vorbestrafter Angeklagter nicht erschien griff der Richter noch im Gerichtssaal des Stendaler Amtsgerichts zum Telefonhörer und ließ den jungen Mann durch Polizeibeamter abholen und in Handschellen vorführen. Derjenige war sichtlich überrascht und wird sich das beim nächsten Mal überlegt haben, ob er eine Ladung einfach ignoriert“, meint der langjährige Schöffe.

Generell sei die Aufgabe als ehrenamtlicher Richter eine sehr schöne Erfahrung. „Ich hatte ungefähr 3-5 Verhandlungstage pro Jahr. Der Arbeitgeber muss dafür freistellen und man kann sich den Verdienstausfall vom Gericht erstatten lassen. Außerdem bekommt man die Fahrtkosten und eine kleine Aufwandsentschädigung erstattet“, erläutert Bausemer. Trotz der Gewaltenteilung seien die Erfahrungen vor Gericht auch für die politische Tätigkeit wichtig. „Man merkt, dass eine Vielzahl von Gesetzen den Entscheidungsprozess vor Gericht eher verlangsamt. Auch die Dreistigkeit einer Nichtregierungsorganisation, die einen Prozess nur angestrengt hatte, um einen Bau aus ideologischen Gründen ohne Aussicht auf Erfolg zu verzögern, blieben mir negativ in Erinnerung“, kritisiert der stellvertretende Landesschatzmeister der AfD Sachsen-Anhalt. Hier müsse es für widersinnige Klagen auch die Möglichkeit für Sanktionen geben. „Sorge macht mir auch das Klagerecht bei den Asylverfahren. Hier sind die Verwaltungsgerichte bereits über die Belastungsgrenze hinaus überfordert und alle weiteren Verfahren werden dadurch über Monate und Jahre verzögert“, erklärt Bausemer, der bereits Mitte April seinen nächsten Einsatz vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat.

Um selbst im kommenden Jahr auf kommunalpolitischer Ebene ein Mandat anzustreben wird der Schönhauser im Dezember nach 10 Jahren als Schöffe aufhören. „Zusammen mit weiteren Ehrenämtern wäre das dann zu viel. Ich kann aber jedem, der sich für Rechtsprechung interessiert und der sich gern für seine Mitmenschen engagiert, nur zu einer Bewerbung raten. Sie werden es nicht bereuen!“, ermuntert der AfD-Politiker zum Einsatz auf dem Richterstuhl.

Mehr Informationen inklusive der notwendigen Bewerbungsunterlagen gibt es in jeder Gemeindeverwaltung oder unter www.schoeffenwahl.de im Internet.