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10 Forderungen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik!

Auf Grund der mittlerweile unhaltbaren Zustände und einer als phlegmatisch und verantwortungslos zu bezeichnenden Reaktion unserer Regierungsparteien auf die Ereignisse, fordert die AfD Sachsen-Anhalt die schnellstmögliche Umsetzung folgender Punkte:

1. Asylanträge müssen zügig bearbeitet und entschieden werden. Abgelehnte Asylbewerber sind umgehend und konsequent zurückzuführen. Es ist unseren Bürgern nicht mehr erklärbar, warum aufwendige Asylverfahren überhaupt durchgeführt werden, wenn dann bei Ablehnung keine Rückführung erfolgt. Des Weiteren müssen die Ausländerbehörden der Landkreise von der Landesverwaltung unterstützt werden.

2. Die Zahlung des monatlichen Taschengeldes von 143 Euro wird für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern sowie dem Kosovo, Albanien und Montenegro ausgesetzt. Nur so kann ein Wirtschaftstourismus, welcher nichts mit wirklicher Asylsuche zu tun hat, unterbunden werden.

3. Bis zur Anerkennung des Asyl-Status sind keine Geldzahlungen an Antragsteller zu tätigen, sondern nur Sachleistungen oder Wertkarten zu vergeben. Der massenhafte Missbrauch unseres Asylrechtes muss ein Ende haben, dazu sind finanzielle Anreize abzuschaffen und die angedachte Mittelverwendung kontrolliert sicherzustellen.

4. Das Land Sachsen-Anhalt richtet unverzüglich eine zweite Zentrale Aufnahmstelle für Asylbewerber ein, da die Kapazität in der ZASt Halberstadt erschöpft ist und dadurch Asylsuchende bereits vor Antragstellung auf Landkreise und Gemeinden verteilt werden. Dies gilt es strikt zu verhindern und entspricht in keiner Weise dem Grundgedanken des gesamten Asylverfahrens. Zudem ist bei realistischer Sichtweise ein weiterer Anstieg der Asylantragstellungen zu erwarten und Kapazitäten sind demzufolge vorausschauend anzupassen.

5. Für Asylantragsteller aus den Balkan-Staaten müssen übergangsweise separate Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Die Anerkennung dieser Asylsuchenden ist nahezu ausgeschlossen. Diese Antragsteller dürfen auch nicht auf die Landkreise und Gemeinden verteilt werden.

6. Kosovo, Albanien und Montenegro sind zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt ist aufgefordert über den Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen, nach dem diese Länder als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Art. 16a Abs. 3 des Grundgesetzes eingestuft werden.

7. Die Visafreiheit für Personen aus den Westbalkanstaaten wird ausgesetzt. Dies ist laut EU-Recht möglich. Die Landesregierung wird aufgefordert hier die Initiative zu ergreifen.

8. Geplante Unterkünfte von Asylbewerbern sind der einheimischen Bevölkerung frühzeitig mitzuteilen und das weitere Vorgehen unter Einbeziehung der Bürger und deren Bedürfnissen und Sorgen abzustimmen. „Nacht- und Nebelaktionen“, bei denen einheimische Bürger und kommunale Gremien erst lange in Unkenntnis gelassen und dann plötzlich übergangen werden, dürfen ab sofort nicht mehr stattfinden.

9. Es sind sofortige Grenzkontrollen durchzuführen. Das Schengener Abkommen ist bis auf weiteres auszusetzen und es sind, zumindest an bekannten Brennpunkten, Grenzkontrollen durchzuführen um illegale Grenzübertritte zu verhindern.

10. Ordnungswidrigkeiten und besonders Straftaten von Asylbewerbern und anerkannten Asylsuchenden sind mit aller Konsequenz und ohne einen „Fremdenbonus“ zu ahnden und zu verfolgen. Straffällig gewordene Asylbewerber und wiederholt straffällige Asylberechtigte sind zudem umgehend auszuweisen und ggf. zurückzuführen.